AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem beauftragenden Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) und der innoadvise AG (nachfolgend „innoadvise“).
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Offerten, mündlicher und schriftlicher Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstige Leistungen der innoadvise gegenüber ihren Kunden.
1.2 Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzbestimmungen (DSG) sowie den Kundenlizenzvertrag von GO2cam International zur Kenntnis genommen zu haben und diese als verbindlich anzuerkennen. Die jeweils gültigen Versionen dieser Dokumente sind unter www.innoadvise.ch/ abrufbar.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die innoadvise stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2 Vertragsschluss
2.1 Angebote der innoadvise sind freibleibend, unverbindlich und bis spätestens zu dem auf der Offerte aufgedruckten Datum gültig.
2.2 Die Beauftragung erfolgt durch Bestätigung des Angebotes über Bexio.
2.3 Mit seiner Unterschrift oder Bestätigung via Bexio bestätigt der Kunde ausdrücklich seine Unternehmereigenschaft, sowie die AGB’s als angenommen.
2.4 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der innoadvise oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
3 Leistungen und Produkte
3.1 Über den Umfang der einzelnen Produkte und Dienstleistungen von innoadvise gibt die Webseite innoadvise.ch Auskunft.
3.2 Technische Änderungen oder Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, soweit sie die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.3 Der Kunde wird vor Vertragsabschluss über alle Leistungen informiert.
3.4 innoadvise ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
4 Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (€) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Massgebend sind Preise und Gebühren auf der Auftragsbestätigung, die der Kunde nach Abschluss des Vertrages erhalten hat.
4.3 innoadvise verrechnet Dienstleistungen nach effektivem Aufwand. In speziellen Fällen werden einmalige oder wiederkehrende Pauschalen vereinbart.
4.4 Allfällige zusätzliche Dienstleistungen können ausserhalb von Bexio vereinbart werden.
4.5 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist innoadvise berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.
5 Erfüllungsort
5.1 Erfüllungsort ist das Domizil des Kunden oder der mit dem Kunden vereinbarte Ausführungsort.
6 Zugang zu Geschäftslokalitäten von Kunden
6.1 Bei der Erbringung von Leistungen an den Kunden-Örtlichkeiten ist der Kunde dafür verantwortlich, dass Mitarbeitende von innoadvise einen sicheren Zugang zu den Lokalitäten erhalten, frei von gesundheitlicher Gefährdung und sichergestellt, dass die üblichen Standards für Arbeitssicherheit eingehalten sind. Allfällig nötige Genehmigungen zur Erfüllung der Leistungen von innoadvise müssen vorliegen. Der Kunde haftet für Personen- und Sachschäden von innoadvise in seinen Lokalitäten, sofern diese nicht von Mitarbeitenden von innoadvise zu verantworten sind.
7 Auftragsvergaben an externe Stellen
7.1 innoadvise ist berechtigt, Mitarbeitende, Sachverständige, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung von Aufträgen beizuziehen, die für innoadvise auf deren Rechnung tätig sind.
8 Lieferung und Leistungszeit
8.1 Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
8.2 Die innoadvise ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
8.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfristen.
8.4 Können die Lieferungen mangels Verfügbarkeit nicht innerhalb einer angemessenen verlängerten Frist beschafft werden, kann innoadvise vom Vertrag ohne weitere Verpflichtungen zurücktreten.
9 Verzug
9.1 Kann ein verbindlich vereinbarter Termin von innoadvise nicht eingehalten werden, hat der Kunde mit innoadvise eine Nachfrist, die den Umständen angemessen Rechnung trägt, zu vereinbaren und diese schriftlich zu bestätigen. Ein allfälliger Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist erst möglich, nach ergebnislosem Ablauf einer zweiten Nachfrist. Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder wenn innoadvise ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung des Vertrages verhindert ist, verlängern sich die vereinbarten Liefertermine entsprechend. Entsteht infolge der Verletzung der Mitwirkungspflichten für innoadvise ein Mehraufwand, haftet der Kunde dafür.
10 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
10.1 Der Kunde erhält eine Abrechnung, die spätestens bis zu dem auf der Rechnung aufgedruckten Datum vollständig zu bezahlen ist.
10.2 Die Rechnungen gelten als vom Kunden geprüft und genehmigt, wenn er sie nicht innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich beanstandet.
10.3 innoadvise behält sich vor, bei Projekten eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Offertenbetrages zu verlangen.
10.4 innoadvise ist berechtigt, Mahngebühren, Ersatz aller Inkasso-, Betreibungs-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie einen Verzugszins in gesetzlicher Höhe zu erheben. Ab 20 Tagen nach Beginn eines Zahlungsverzuges ist innoadvise jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen sowie gelieferte Waren, Lizenzen usw. zurückzuverlangen. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn innoadvise Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere bei Zahlungseinstellung und infolge eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens.
11 Vertragsdauer und Kündigung bei wiederkehrenden Dienstleistungen, Wartungsverträge und Lizenzen
11.1 Der Vertrag ist, wenn nichts anderes vereinbart, unbefristet.
11.2 Eine Kündigung des Vertrages ist möglich, sobald bei keiner Dienstleistung eine Mindestvertragsdauer mehr läuft.
11.3 Die Mindestvertragslaufzeit bei wiederkehrenden Dienstleistungen beträgt 12 Monate, wenn nichts anderes schriftlich abgesegnet wurde.
11.4 Eine Kündigung ohne Kostenfolge ist jeweils auf Monatsende, erstmals aber auf Ende der Mindestvertragsdauer, mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich. Kündigt der Kunde während laufender Mindestvertragsdauer („vorzeitig“) oder kündigt innoadvise vorzeitig eine Dienstleistung, schuldet der Kunde innoadvise die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer respektive der Kündigungsfrist. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten.
11.5 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit eingeschriebenem Brief oder per E-Mail.
12 Änderungen
12.1 innoadvise behält sich vor, Preise, Dienstleistungen, besondere Angebotsbedingungen und AGB jederzeit anzupassen.
12.2 Änderungen gibt innoadvise dem Kunden in geeigneter Weise vorzeitig bekannt.
12.3 Erhöht innoadvise die Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert innoadvise eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
12.4 Preisanpassungen infolge von Änderungen der Abgabesätze (insbes. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhung und berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung.
13 Übertragung
13.1 Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung.
13.2 innoadvise kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern innoadvise diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert.
13.3 innoadvise ist berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
14 Gewährleistung und Haftung
14.1 Die innoadvise gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
14.2 Für Standardsoft- und -hardware von Dritten gelten die Rechts- und Sachgewährungsregeln der jeweiligen Hersteller. Weitergehende Gewährleistungen durch innoadvise sind ausgeschlossen.
14.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
14.4 Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die innoadvise haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.5 Für sämtliche Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte und Leistungen wird jede Haftung abgelehnt.
15 Eigentumsvorbehalt
15.1 Die gelieferten Waren, Lizenzen und ggf. Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der innoadvise.
15.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
15.3 Bei Verzug der Zahlung behält sich innoadvise vor, einen Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
16 Geistiges Eigentum
16.1 Alle Rechte an Software, Dokumentationen und Schulungsunterlagen verbleiben bei der innoadvise oder deren Lizenzgebern.
16.2 Software, die zum Lieferumfang gehört, darf nur vom Käufer benutzt werden. Er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen und auch nicht weiterverkaufen, abtreten oder verpfänden lassen. Für die jeweilige Software gelten ausschliesslich die Bestimmungen des dazugehörenden Lizenzvertrags.
16.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung ausserhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens ist nicht gestattet.
17 Datenschutz und Geheimhaltung
17.1 Beim Umgang mit Daten hält sich innoadvise an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht.
17.2 innoadvise erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung von Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
17.3 Sämtliche Unterlagen und Geschäftsinformationen von Kunden werden von den Mitarbeitenden der innoadvise streng vertraulich behandelt, soweit sie nicht öffentlich zugänglich sind.
17.4 Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
17.5 Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der innoadvise unter https://www.innoadvise.ch/ zu finden.
18 Sonstiges / Gerichtsstand
18.1 Der Kunde ist damit einverstanden, als Referenz von innoadvise genannt zu werden.
18.2 Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesen Rechtsverhältnissen stehenden Streitigkeiten ist der Sitz der innoadvise.
18.3 Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
01. Februar 2025
innoadvise AG
Glärnischstrasse 9
8853 Lachen SZ
Schweiz